Steuerkanzlei Tanja Münster

Unternehmern, Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen biete ich eine umfassende Beratung in nahezu allen Gebieten des Steuerrechts.

Jahresabschlüsse & Einnahmen- /Überschussrechnungen

Je nach Gewinnermittlungsart des gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmens biete ich die Erstellung des Jahresabschlusses oder eine Einnahmen- /Überschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. § EStG) für alle Rechtsformen (z. B. GmbH, Einzelunternehmen) an.
Bei Bedarf erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsprüfung, wie sie vielfch Kreditinstitute von ihren Kunden erwarten.
Im Rahmen des Jahresabschlusses bzw. Einnahmen- /Überschussrechnung werden die erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen, wie z. B. Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer-, einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen, mit erstellt.